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Henkerhaus

Pfarrgasse 10

Zu den Privilegien, die eine Stadt besaß, zählte auch jenes der Blutgerichtsbarkeit – Baden durfte daher ab dem Jahr 1480 blutige Verhörmethoden und Strafen wie Folter, Verstümmelung und Todesurteil nicht nur verhängen, sondern auch exekutieren. Die Gemeinde kaufte aus diesem Grund im Jahr 1502 ein Haus (Pfarrgasse 10), in das ein frisch angeworbener Henker einzog. Nach der Ersten Wiener Türkenbelagerung 1529 wurde der Luxus, einen eigenen Henker zu besitzen, aus Gründen der Ersparnis wieder abgeschafft. Musste man künftig die Folter anwenden oder stand eine Hinrichtung an, hat das Gericht einen Freimann aus Wien anreisen lassen.

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