Zu den Privilegien, die eine Stadt besaß, zählte auch jenes der
Blutgerichtsbarkeit – Baden durfte daher ab dem Jahr 1480 blutige
Verhörmethoden und Strafen wie Folter, Verstümmelung und Todesurteil
nicht nur verhängen, sondern auch exekutieren. Die Gemeinde kaufte aus
diesem Grund im Jahr 1502 ein Haus (Pfarrgasse 10), in das ein frisch
angeworbener Henker einzog. Nach der Ersten Wiener Türkenbelagerung 1529
wurde der Luxus, einen eigenen Henker zu besitzen, aus Gründen der
Ersparnis wieder abgeschafft. Musste man künftig die Folter anwenden
oder stand eine Hinrichtung an, hat das Gericht einen Freimann aus Wien
anreisen lassen.